Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sesitek GmbH

# Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- , Montage- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Firma Sesitek GmbH, und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

# Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei der Sesitek GmbH, stellen lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages der Sesitek GmbH.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch die Sesitek GmbH mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

2. Lieferung und Projektausführung

2.1 Die Sesitek GmbH liefert an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. Projekte werden nach Leistungsverzeichnis und Regelungen in dem bestätigten Auftrag bearbeitet.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Die vereinbarten Preise – der Gesamtpreis – gelten für die im Angebot angegebenen Stückzahlen, Maße, Planungen und Projektarten zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße, Planungen oder Projektarten, so werden die vereinbarten Preise der Änderung entsprechend herabgesetzt oder erhöht. Sind seit Angebot bzw. nach Vertragsabschluss mindestens vier Wochen vergangen, ändern sich danach die Löhne und Materialpreise, ist die Sesitek GmbH zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie ausdrücklich vereinbart wurde. Sind die im Angebot gesetzten Konditionen aufgrund höherer Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, globale Lieferengpässe oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, nicht haltbar, kann sich auch unterhalb der angebotenen Angebotsfrist eine finanzielle Anpassung ergeben. Gleiches gilt für den Fall der kurzfristig ergebenen Preiserhöhungen des Zulieferers.

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Sesitek GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Sesitek GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher zustehender Ansprüche der Sesitek GmbH (z.B. Montagekosten) auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an die Sesitek GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung der Sesitek GmbH, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse der Sesitek GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde die Sesitek GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die Sesitek GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht so weit die Sesitek GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B.  Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Sesitek GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

# ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

1. Kosten

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt und haben eine Bindefrist, wie im Kostenvoranschlag angegeben.

1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Ausführung oder Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

1.7. Errichtung und Montage bei Projekten liegt ein Kostenvoranschlag zu Grunde, der inhaltlich alle Einzelheiten regelt.

2. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile und Dienstleistungen zu bezahlen.

3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Die Sesitek GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Genaue Angaben hierzu befinden sich in dem jeweiligen Angebot, das auch Regelungen zu Voraus- bzw. Abschlagzahlungen bei Projekterreichungsstufen beinhaltet.

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der auszuführenden Tätigkeiten bzw. der Montage zu sorgen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die nötig sind. Das beinhaltet auch alle Arbeitsrechtlichen- und Arbeitsschutze vorgeschriebenen Maßnahmen.

4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist die Sesitek GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

5.1 Die Angaben der Sesitek GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. Es sei denn, es ist im Angebot und der darauffolgenden Auftragsbestätigung anders vereinbart.

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme der Leistungen der Sesitek GmbH sind durch unterschriebenes Abnahmeprotokoll nachzuweisen.

6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt, wenn eine dokumentierte Abnahme nicht behördlich, oder nach anderweitigen Vorschriften vorgeschrieben ist. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

7. erweitertes Pfandrecht

Die Sesitek GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Sesitek GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der Sesitek GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der Sesitek GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

# SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Sesitek GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Sesitek GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

# Datenschutz

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihres Auftrages. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung und Ausführungs-dienstleistungen die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. 

# GELTENDES RECHT

1.  Alleiniger Gerichtsstand ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Sesitek GmbH. Die Sesitek GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden und Unternehmers zu klagen.

2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

# Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Fall die entsprechende gesetzliche Vorschrift. Das gleiche gilt sinngemäß für Lücken im Vertrag.